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    Förderung , die ich fordere III/Ich wähle die KUNST

    April 25th, 2010

    8.05.2010 Habe einen Vertrag über ein Studium an der Kunstschule abgeschlossen.

    Es wird nicht leicht in Teilzeit zu arbeiten und zu studieren und noch die ARGE im Nacken zu haben.

    1.05.2010 14°°  Park Fiction / Euromayday HH 010 - Parade,

    http://hamburg.euromayday.org/

    http://www.euromayday.org/

    Am 22..04. 2010 11°°bin ich wieder mit 2 Begleitern als Beistand zum vereinbarten Termin gegangen. Der Fallmanager war etwas missmutig drauf , was sich dahingehend erklärte:

    Wenn er mich telefonisch erreicht hätte, wäre seinerseits der vereinbarte Termin abgesagt worden.

    Ich hätte ihm eine ungültige Telefonnummer genannt, er hätte mehrmals angerufen, und immer die Info bekommen, diese Nummer sei nicht vergeben.

    Ich sei ja, hätte seine Kollegin ihm gesagt, bezüglich meiner Telefonnummer etwas eigen(???)

    Ob ich ihm meine Festnetznummer geben könne, es wäre ja hilfreich, wenn es mal kurzfristig Probleme(?) gebe. . . Ich meinte dazu, ich schaue täglich mehrmals in den Briefkasten und das ginge recht gut und reiche aus – daher lehnte ich sein Ansinnen ab.

    Eine Möglichkeit die Kosten, des Schulbesuchs einer Kunstschule, von der Anrechnung des erzielten Einkommens auf das ALGII abzusetzen gebe es nicht. Das habe er mit zwei Kollegen,die würden mich ja auch kennen, noch mal durchgesprochen.

    Einen Stein im Brett habe ich wohl nicht bei der ARGE – grrrrins

    Die Förderung einer Ausbildung sei derzeit nicht möglich, da mein Arbeitsplatz bis Nov. 2011

    noch gefördert werde.

    Fazit wäre, ich muss also erst mal wieder arbeitslos werden. Ich finde das grotesk.

    Ich habe Kontakt mit der Schule aufgenommen und werde meine Ausbildung zur Künstlerin im Herbst ich auf jeden Fall beginnen, schließlich geht es um meine Zukunft, - meine Perspektive.

    Ich solle in meine Arbeitsvertrag schauen, ob ich überhaupt die Schule besuchen dürfe und müsse meine Chefin um Erlaubnis fragen.

    Falls ich später erwerbslos würde müsste ich das Studium durch entsprechende Scheine nachweisen, und ich bräuchte die Erlaubnis der ARGE die Kunstschule weiter zu besuchen. Außerdem müsse ich neben Ausbildung eine Arbeit nachweisen.

    Das sind eine Menge Knüppel bzw. Steine die mir in den Weg gelegt werden

    Aber wie heißt es doch,“Aus den Steinen die einen in den Weg gelegt werden kann man was Schönes bauen!“

    Das solle ich mir doch überlegen, ob ich das mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen schaffen könne, das ganze halte er eh für einen JUX. . .

    Den Antrag auf erneute Untersuchung meiner gesundheitlichen Erwerbsfähigkeit könne er nicht nachvollziehen, das zeige nur meine negative Grundeinstellung.

    Ich wies ihn mehrmals darauf hin, die Untersuchungsergebnisse seien nicht vollständig, bzw. gewisse Gesundheitliche Einschränkungen seien gar nicht untersucht worden. Man müsse nicht mal Arzt sein um das zu sehen.

    Man könne nach den neuen Bestimmungen einem gesundheitlichen Gutachten nicht mehr widersprechen. Mir bleibe nur die Möglichkeit mir ein ärztliche Gutachten zu besorgen und zu klagen.

    Der medizinische Befund ist, - die Untersuchung fand in Begleitung einer Zeugin statt, Befunde wie Kernspintomographie, Röntgenbilder. . .wurden nicht angesehen, das linke Bein obwohl sichtbar gesundheitlich eingeschränkt wurde gar nicht weiter untersucht.- nicht vollständig.

    Das Gutachten sei gültig, und ich bräuchte ein Gegengutachten.

    Ich finde das recht dreist zumal mit dieser unvollständigen Diagnose darüber befunden wird zu welchen Tätigkeiten ich von der ARGE herangezogen bzw. vermittelt werden kann.

    Ich sagte ihm so kämen wir nicht weiter, er solle eine Bescheid ausfertigen dann sähe ich weiter.

    Er polemisierte noch herum von wegen mangelnden Kooperationswillen.

    Er wies mich noch mal darauf hin welche (vermeintliche u. echte) Pflichten ich gegenüber der Firma und der ARGE hätte, wenn ich die Kunstschule besuchen würde. Er selber behalte sich vor , wenn ich damit anfinge die Schule zu besuchen, im Falle von erneuter Erwerbslosigkeit, darüber zu befinden ob ich die kunstschule dann weiter besuchen dürfe.

    Seitens das Fallmanagers ein Umgang mit meiner Person nach Gutsherrenart, das Gespräch war nicht kundenorientiert, es fand noch nicht mal auf gleicher Augenhöhe statt.

    Das die ARGE die Kunstschule jetzt nicht fördert, überrascht mich nicht. ICH SEHE DAS NICHT ALS NIEDERLAGE.

    Die Lehre daraus ist, das von der ARGE nichts weiter zu erwarten ist als weitere Arbeitslosigkeit und Willkür.

    ICH GEHE AUS DER SITUATION GESTÄRKT HERVOR!

    Ich wähle die KUNST, die ARGE hat keine Zukunft.

    Das Geld das die Ausbildung zur Künstlerin kostet hole ich mir von der ARGE wieder.


    Förderung, die ich fordere II oder Das Lächeln der Prekarität

    April 21st, 2010

    Gönne Dir und der ARGE ein bischen Spass grrrins. .



    Förderung, die ich fordere

    April 11th, 2010

    Chronologie

    Am Donnerstag 22.04.2010 11°° erneuter Termin bei der ARGE um zu klären ob die Förderung einer berufsbegleitenden Kunstausbildung, wenn schon eine geförderte Teitzeitstelle existiert, möglich ist.

    Dienstag 13.04.2010 soll in Begleitung von zwei, Leuten, die Forderung nach Förderung beantragt und Bestandteil einer Eingliederungvereinbarung(EGV) werden.

    Samstag 10.04.2010 wurde die Kampagne  “Förderung, die ich fordere” von EUROMAYDAY HH auf der Bilanzierungskonferenz Agenda 2010 vorgestellt.

    Der Termin

    Bin am 13.04.2010 mit zwei Leuten Beistand zur meinen Termin bei der ARGE gegangen.

    Nach den üblichen Höflichkeiten ging es den sehr schnell zur Sache.

    Der Fallmanagers fragte weshalb ich um einen Termin gebeten habe.

    Einen Antrag auf Berufsausbildung wolle ich stellen und in einen zweiten Schritt ein Berufsbegleitende Ausbildung an der Kunstschule beantragen.

    Ja, wie ich den auf die Idee komme schon wieder eine Förderung zu beantragen, wo doch meine jetzige Teilzeitstelle für 2 Jahre von der ARGE gefördert werde.

    Meine jetzige Tätigkeit als Lageristin ist auf Dauer nicht zu schaffen.Gesundheitliche Problem würden mich hindern diese Arbeit langfristig, ja mittelfristig auszuüben.

    Immerhin seien es erst 5 Monate her, seitdem meine jetzige Teilzeitstelle von der ARGE für 2 Jahre gefördert werde. Hätte das mir früher einfallen lassen sollen.. .

    Ich wies ihn drauf hin das die Förderung meiner derzeitigen Arbeitsstelle für 2 Jahre keine Perspektive darstellen könne zumal meine gesundheitlichen Probleme, erworben durch ein Arbeit, mich jetzt ja hindern würden eine angemessen bezahlte Arbeit zu bekommen.

    Meine jetzige Tätigkeit als Lageristin ist auf Dauer nicht zu schaffen.

    Es macht schon Sinn wen man an seine früheren Qualifikationen nicht anknüpfen kann, die Leute zu qualifizieren.

    Ich wies ihn drauf hin das die Förderung meiner derzeitigen Arbeitsstelle für 2 Jahre keine Perspektive darstellen könne zumal meine gesundheitlichen Probleme, erworben durch ein Arbeit, mich jetzt ja hindern würden eine angemessen bezahlte Arbeit zu bekommen.

    Die Förderung des Arbeitgebers befreie mich nicht von dem Problem, das ich, zu alt, gesundheitlich eingeschränkt und es war mir nicht möglich an mein früheres Arbeitsleben anzuknüpfen, das mein Angebot für den Arbeitsmarkt zu unattraktiv sei.

    Es macht schon Sinn wen man an seine früheren Qualifikationen nicht anknüpfen kann, die Leute zu qualifizieren.

    Ich habe ja, drei Qualifikationen, wieso noch eine Vierte?

    Ich könne nicht schon wieder gefördert werden. . . .

    Ich erwiderte, in allen drei Berufen entspräche mein Ausbildungsstand nicht dem heutigen Standard und es kämen gesundheitliche Einschränkungen hinzu.

    Den Einwand eines meiner Begleiter, „damit werde lediglich die Firma gefördert, und dafür müsse Frau S. auch eine Arbeitsleistung erbringen“.

    Das sei nicht unrichtig, aber man könne das auch von einer anderen Warte betrachten, und ausschlaggebend sei die Auffassung der Behörde dazu.

    Wie wolle ich den in Unterricht so lange sitzen wen ich derart große Probleme mit dem Rücken habe. Immerhin gehöre zum Studium eben auch viel sitzen in Seminaren.

    Es gäbe Pausen und Kunst wäre auch handwerkliche Tätigkeit wobei man nicht nur sitze. . .

    Ich wundere mich obwohl ich nur 10 Kg heben dürfe man mich einen Lageristinnen-Job machen lasse und sogar fördere, vor allen weil ich ständig Gewichte bis zu 30Kg hebe.

    Ob ich den überhaupt schon etwa in Richtung Kunst unternommen hätte.

    Oha, mir wurde etwas mulmig als ich an meine Domina-Aktion(Protestball) damals beim 1.Agenturschluss dachte.Aber das konnte er ja nicht wissen.

    So erzählte ich ihm von meinen Bildern, Statuen und Kostümen,- von meiner Bewerbung bei der Kunstschule und davon das ich dafür nicht genug Geld habe.

    Und obwohl ich schon 3 Qualifikationen habe solle die Behörde das bezahlen, das könne er nicht begründen selbst wen er das befürworte. Das könne er vor seine Vorgesetzten nicht rechtfertigen.

    Ein Begleiter schlug vor, „wäre es denn nicht möglich Frau S. den Schul-Besuch zu erlauben und das Absetzen der entstehenden Schulkosten von der Anrechnung des Einkommen zum Bestandteil einer Eingliederungs-Vereinbarung zu machen“.

    Ich signalisierte, ich wäre durchaus bereit mich an den Kosten der Kunstschule beteiligen.

    Das Absetzen der Schulkosten lasse sich nicht zu Bestandteil einer Eingliederungsvereinbarung machen,aber will sich noch mal informieren ob es eine Möglichkeit gibt eine solche Ausbildung berufsbegleitend zu fördern.

    Man verblieb dahin gehend einen neuen Termin am Donnerstag den 22.04.2010 zu vereinbaren.


    LösungsWort

    April 4th, 2010

    Das LösungsWort ist eine Veranstaltung bei der die Kunden die Ware sind.

    thinked by alice stangl


    Sta(a)rtschwierigkeiten

    April 4th, 2010

    Wenn das System eines PC`s nicht läuft, startet man den Pc neu

    oder schmeißt das System raus.

    Wie startet man eine Gesellschaft neu wenn ihr System nicht läuft?