Förderung, die ich fordere
Chronologie
Am Donnerstag 22.04.2010 11°° erneuter Termin bei der ARGE um zu klären ob die Förderung einer berufsbegleitenden Kunstausbildung, wenn schon eine geförderte Teitzeitstelle existiert, möglich ist.
Dienstag 13.04.2010 soll in Begleitung von zwei, Leuten, die Forderung nach Förderung beantragt und Bestandteil einer Eingliederungvereinbarung(EGV) werden.
Samstag 10.04.2010 wurde die Kampagne “Förderung, die ich fordere” von EUROMAYDAY HH auf der Bilanzierungskonferenz Agenda 2010 vorgestellt.
Der Termin
Bin am 13.04.2010 mit zwei Leuten Beistand zur meinen Termin bei der ARGE gegangen.
Nach den üblichen Höflichkeiten ging es den sehr schnell zur Sache.
Der Fallmanagers fragte weshalb ich um einen Termin gebeten habe.
Einen Antrag auf Berufsausbildung wolle ich stellen und in einen zweiten Schritt ein Berufsbegleitende Ausbildung an der Kunstschule beantragen.
Ja, wie ich den auf die Idee komme schon wieder eine Förderung zu beantragen, wo doch meine jetzige Teilzeitstelle für 2 Jahre von der ARGE gefördert werde.
Meine jetzige Tätigkeit als Lageristin ist auf Dauer nicht zu schaffen.Gesundheitliche Problem würden mich hindern diese Arbeit langfristig, ja mittelfristig auszuüben.
Immerhin seien es erst 5 Monate her, seitdem meine jetzige Teilzeitstelle von der ARGE für 2 Jahre gefördert werde. Hätte das mir früher einfallen lassen sollen.. .
Ich wies ihn drauf hin das die Förderung meiner derzeitigen Arbeitsstelle für 2 Jahre keine Perspektive darstellen könne zumal meine gesundheitlichen Probleme, erworben durch ein Arbeit, mich jetzt ja hindern würden eine angemessen bezahlte Arbeit zu bekommen.
Meine jetzige Tätigkeit als Lageristin ist auf Dauer nicht zu schaffen.
Es macht schon Sinn wen man an seine früheren Qualifikationen nicht anknüpfen kann, die Leute zu qualifizieren.
Ich wies ihn drauf hin das die Förderung meiner derzeitigen Arbeitsstelle für 2 Jahre keine Perspektive darstellen könne zumal meine gesundheitlichen Probleme, erworben durch ein Arbeit, mich jetzt ja hindern würden eine angemessen bezahlte Arbeit zu bekommen.
Die Förderung des Arbeitgebers befreie mich nicht von dem Problem, das ich, zu alt, gesundheitlich eingeschränkt und es war mir nicht möglich an mein früheres Arbeitsleben anzuknüpfen, das mein Angebot für den Arbeitsmarkt zu unattraktiv sei.
Es macht schon Sinn wen man an seine früheren Qualifikationen nicht anknüpfen kann, die Leute zu qualifizieren.
Ich habe ja, drei Qualifikationen, wieso noch eine Vierte?
Ich könne nicht schon wieder gefördert werden. . . .
Ich erwiderte, in allen drei Berufen entspräche mein Ausbildungsstand nicht dem heutigen Standard und es kämen gesundheitliche Einschränkungen hinzu.
Den Einwand eines meiner Begleiter, „damit werde lediglich die Firma gefördert, und dafür müsse Frau S. auch eine Arbeitsleistung erbringen“.
Das sei nicht unrichtig, aber man könne das auch von einer anderen Warte betrachten, und ausschlaggebend sei die Auffassung der Behörde dazu.
Wie wolle ich den in Unterricht so lange sitzen wen ich derart große Probleme mit dem Rücken habe. Immerhin gehöre zum Studium eben auch viel sitzen in Seminaren.
Es gäbe Pausen und Kunst wäre auch handwerkliche Tätigkeit wobei man nicht nur sitze. . .
Ich wundere mich obwohl ich nur 10 Kg heben dürfe man mich einen Lageristinnen-Job machen lasse und sogar fördere, vor allen weil ich ständig Gewichte bis zu 30Kg hebe.
Ob ich den überhaupt schon etwa in Richtung Kunst unternommen hätte.
Oha, mir wurde etwas mulmig als ich an meine Domina-Aktion(Protestball) damals beim 1.Agenturschluss dachte.Aber das konnte er ja nicht wissen.
So erzählte ich ihm von meinen Bildern, Statuen und Kostümen,- von meiner Bewerbung bei der Kunstschule und davon das ich dafür nicht genug Geld habe.
Und obwohl ich schon 3 Qualifikationen habe solle die Behörde das bezahlen, das könne er nicht begründen selbst wen er das befürworte. Das könne er vor seine Vorgesetzten nicht rechtfertigen.
Ein Begleiter schlug vor, „wäre es denn nicht möglich Frau S. den Schul-Besuch zu erlauben und das Absetzen der entstehenden Schulkosten von der Anrechnung des Einkommen zum Bestandteil einer Eingliederungs-Vereinbarung zu machen“.
Ich signalisierte, ich wäre durchaus bereit mich an den Kosten der Kunstschule beteiligen.
Das Absetzen der Schulkosten lasse sich nicht zu Bestandteil einer Eingliederungsvereinbarung machen,aber will sich noch mal informieren ob es eine Möglichkeit gibt eine solche Ausbildung berufsbegleitend zu fördern.
Man verblieb dahin gehend einen neuen Termin am Donnerstag den 22.04.2010 zu vereinbaren.