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    Förderkonzept

    Februar 18th, 2010

    Anfang vom Elend Mini-Job

    Die geringfügige Beschäftigung auf 400,- Euro-Basis geht in seine Anfängen auf ein Beschäftigungsverhältnis in einen sogenannten Mini-Job mit eine Zuverdienst-Limit von 630,- DM im Monat zurückDie Zuverdienstmöglichkeit von 630,- DM im Mini-Job war ursprünglich für schon in Vollzeit beschäftigte hauptsächlich Beamte od. Angestellte gedacht.Das Potential der geringfügigen Jobs wurde sehr schnell von den Unternehmen erkannt.Die Firmen führten lediglich eine Lohnsteuerpauschale ab, weitere Kosten wie Arbeitergeberbeiträge für Sozialabgaben wie Kranken-, Arbeitslosen-,Rentenversicherung brauchten die Unternehmen nicht abführen, was zu einer Absenkung der Lohnkosten für die Firmen führt.Das Resultat solcher Kosten-Absenkung bei Firmen führt zum Abbau der sozialen Absicherung für geringfügig Beschäftigte. .So kann durch diese Tätigkeit keine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld, Krankenversicherung oder Rente im Alter erworben werden.Vollzeitstellen werden zu Gunsten von immer mehr Mini-Jobs abgebaut, diese Entwicklung ist einer der Bausteine die zu einen sich immer mehr ausbreitenden Billiglohnmarkt führen.

    Die Einführung des Euros machte aus dem 630,-DM-Job, eine Beschäftigung aus 325,-Euro-Basis,deren zulässigen Arbeitstunden pro Woche war auf 15 Stunden begrenzt waren.Zu verdientes Einkommen wurde angerechnet, wobei der Freibetrag die Hälfte des Einkommens ausmachte, zusätzlich konnten Fahrkosten und Aufwendungen wie Versicherungen, von der Anrechnung abgesetzt werden.

    Das änderte sich mit der Einführung der 400,- Euro-Jobs.Die Anzahl an Arbeitsstunden waren nicht mehr begrenzt, was einen weitere Absenkung des Lohnniveaus zu Folge hatte.

    Firmen führen nur noch Arbeitgeber -Sozialbeitrags-Pauschbetrag an die Knappschaft als Zentralstelle für geringfügig Beschäftigte ab. Die alte Lohnsteuerpauschale entfällt. Dennoch ist ein geringfügig Beschäftigter weder, Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, oder Pflege versichert.Aus selben Grund ist es für eine Firma finanziell unattraktiv, einen schon auf 400,-Euro-Basis Beschäftigten einzustellen. Der zweite 400,-Euro-Job müsste nämlich voll sozialversichert werden.Obige Situation plus Anrechnungspraxis durch die ARGE erschwert eine/n nicht nur sich von ALG II befreien, es macht es sogar unmöglich. Hier beginnt das eigentliche Dilemma aus die eigene Füße zukommen. Die Anrechnungspraxis von erzielten Einkommen durch Arbeit bei ALGII-Empfängern ist der gestalt, das der HARTZIV-Empfänger kann trotz Arbeitsaufnahme der HARTZ-Falle nicht entkommen kann.

    Durch Aufnahme eines Mini-Jobs bricht bei der Agentur für Arbeit u. ARGE noch lange nicht eitle Freude aus. Man wird darauf hin gewiesen das dies ja wohl keine richtige Arbeitsstelle sei, viel zu wenig Stunden, nicht beitragspflichtig, und es sie ja schließlich Aufgabe der Agentur die Leute in eine Vollzeitstelle zu bringen.

    Zudem stellt die Anrechnungspraxis, das von der Hinzuverdienstmöglichkeit von 400,-Euro nach Anrechnung auf ALG II nur 160,- Euro übrig bleiben, keinen wirklichen Anreiz eher ein Handicap dar eine derartige Stellung an zu treten.

    Zusammenfassung

    -Der Zuverdienst von 400,- Euro ist bei der Anrechnungspraxis auf ALG II kein wirklicher Anreiz zu Arbeitsaufnahme

    Die Anrechnungspraxis zu bürokratisch

    keine sozialversicherungspflichtig d. k. keine Arbeitslosen-, Kranken- ,Renten- , Pflegeversicherung. Im Ergebnis trägt diese Tatsache zur Altersarmut bei, ist ein weiterer Schritt zu Verarmung weiter Bevölkerungsteile

    Der Einstieg in den Niedriglohnbereich ( Dumpinglöhne)hebelt die Tarifverhandlungen der Gewerkschaften aus, spielt die Arbeitnehmer gegeneinander aus.

    Ein Förder-Konzept

    Mit der Hartz-Reformen kamen Änderungen in der Sozialgesetzgebung zum tragen, wie bei Arbeitsaufnahme bei 1/3 unter den Tariflohn als zumutbar festzulegen. Ein Geschenk der Bundesregierung an die Unternehmen mit der Intention das Tarifrecht auszuhöhlen.Es ist daher nachvollziehbar warum sich die Regierung mit einen bundesweiten branchenübergreifenden einheitlichen Mindestlohn so schwer tut, obwohl ein derartiger Mindestlohn in 14 EU-Länder seit Jahren üblich ist.Die Forderung der Gewerkschaften nach einen derartigen Mindistlohn von 7,50 Euro ist zu niedrig.Im Hinblick auf die Kosten welche bedingt durch die Sozialversicherungspflicht und Steuern anfallen wäre mindestens 7,50 Netto nach Abzügen, aber keinesfalls unter 10,- Euro Brutto sinnvoll.

    Die Förderung zu Arbeitsaufnahme muss ab der 1.Stunde des Beginns eines Arbeitverhältnisses greifen. Das verlangt beim Bezug von ergänzenden Sozialleistungen einen grundsätzlichen Wandel der Anrechnungspraxis des Einkommens aus Arbeit.

    Das Zuverdienst-Limit von 400,- Euro monatlich muss fallen und deutlich weiter nach oben gesetzt werden. Was ab ersten Arbeitstunde dazu verdient wird, soll nach einer deutlich angehobener Anrechnungsgrenze(Einkommensschwelle) gefördert. Die Förderung der Arbeitsaufnahme soll an einen Mindestlohn nach Abzügen von Sozialabgaben und Steuern an 7,50 Euro netto, keinesfalls unter 10,- Euro brutto zu orientieren. Das heißt das ein niedrigerer Stunden Lohn unter dieser Einkommensschwelle durch ergänzende Sozialleistungen bezuschusst wird.

    Diese Leistung ist eine direkt Förderung an den Arbeitnehmer, bei der sein Stundenlohn auf mindistens 10,- Euro aufgestockt wird.

    Die Leute sollen, vorausgesetzt eine genügende Zahl an Arbeitsstunden wird erzielt, sozial abgesichert sein und eine genügendes Einkommen erreichen.

    Bei zu wenig Stunden wird das Einkommen, auch wenn es unterhalb der deutlich erhöhten Anrechnungsgrenze bleibt pro Stunde direkt gefördert und auf er Mindistlohn-Basis von 10,- Euro aufgestockt.

    Reicht das erzielte Einkommen trotz Förderung nicht aus, dann ist das geförderte Einkommen bis zu Einkommesschwelle mit ergänzenden ALGII aufzustocken

    Ziel ist es die Arbeitsaufnahme auf eine Mindistlohn-Basis zu stellen! Sie soll wegführen von der Anrechnungspraxis auf 400,- Euro-Basis, dies ist zu allen Übel nicht nur ungerecht sondern auch bürokratisch. Ein Hemmnis die Menschen daran hindert sich von von SGBII zu befreien. Sie ist keinei Förderung zu Arbeitsaufnahme, da jeglicher Anreiz dazu fehlt. Sie ist nicht nur hinderlich, ja, sie ist ein Ärgernis!

    Sicher ein Gedanke, aber letztlich nur ein Schritt auf dem Weg ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu erkämpfen


    Scheck

    Juli 5th, 2009

    Den Scheck* habe ich beim Umsonst-Festival in Hamburg bekommen.

    Ich hoffe ich kann ihn bald einlösen.

    Jede/r sollte so einen Scheck* haben.

    Bedingungsloses Grundeinkommen

    Bedingungsloses Grundeinkommen

    *)Projekt: Bedingungsloses Grundeinkommen Soziale Plastik / Entstanden aus einem Projekt an der Freien Kunstschule Hamburg - FIU e. V. WWW. kunstuni. de

    Hamburger NetzwerkGrundeinkommen

    Postfach 10 04 03

    20003 Hamburg

    Kontakt@grundeinkommen-hamburg.de

    www.grundeinkommen-hamburg.de


    Leere Zeit

    Mai 17th, 2009

    Durch Arbeitslosigkeit entsteht leere Zeit.

    Die Vorstellung da sich um mehr Freizeit handelt ist irrig, weil sich das Mehrangebot von freier Zeit sich gegen den Erwerbslosen richtet. Eine Leere die sich nicht ohne weiteres füllen lässt. Dem Mehr an Zeit steht kein Angebot an Möglichkeiten gegenüber um diese Zeit inviduell zu nutzen. Das Leben des von der Erwerbslosigkeit betroffenen stagniert unter der Fülle von freier Zeit. Dieses Phänomän der leeren Zeit ist der Soziologie seit den 30er Jahren bekannt, wird von der Politik ignoriert die Menschen dieser Leere überlassen.

    Die Politiker haben kein Problem Menschen wie alte Autos ein-zu-motten, aus den Verkehr zu ziehen.

    Dem Erwerbslosen muss Möglichkeiten geboten werden seine persönliche Entwicklung nach eigenen Vorstellungen voran zu treiben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist der richtige Schritt.

    alice stangl