und weg…. die Rente?
April 22nd, 2009Am 15. April 2010 12°° Verhandlung vor dem Landessozialgericht Hamburg
bin gespannt wie es ausgeht.
Zum Thema:
“Mit Einführung des § 3 Satz 1 Nr. 3a Buchst. e) SGB VI durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und andere Gesetze vom 24.03.2006(BGBl. I S. 558)zum 01.01.2007 wurde das Entstehen und der Fortbestand der Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II unter den dort genannten Vorraussetzungen eingeschränkt. Das bedeutet, wenn Sie gleichzeitig versicherungspflichtig beschäftigt sind (auch die o.g. geringfügige Beschäftigung zählt hier zu), so entfällt die Versicherungspflicht für den Bezug von Arbeitslosengeld II.” (Auszug aus Widerspruchbescheid von der Rentenversicherung Nord vom 22. Januar 2009)
Im Klartext: Die Rentenanspruch aus den Bezug von ALG II wird seit 01.01.2007 wird nicht angerechnet, wenn ein versicherungspflichtiger Job angetreten wird, und weiter ergänzend ALG II bezogen wird.
Das erklärt zu mindest teilweise, warum die ARGE so heiss darauf ist die Leute in beitragpfichtige Arbeiten zu bringen.
Diese kürzung der Rentenanwartschaft macht es für Niedrig-Verdiener illusorisch im Alter noch ein angemessenes Auskommen mit der Rente zu haben. Der erarbeitete Rentenanspruch wird so zur Farce.
alice stangl